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Isolatoren isolieren Bulgarien
ÄRZTE FÜR TIERE startet eine Protestkampagne
für ein humanes Tierschutzgesetz für Bulgarien.


Wir haben dem bulgarischen Staatspräsidenten, Herrn Stanischev,
dem Vorsitzenden des bulgarischen Parlamentes, Herrn Pirinski
und weiteren Spitzenpolitikern einen Brief geschrieben, in dem wir
unsere begründeten Sorgen darüber, das bestimmte Kreise in Bulgarien
ein tierfeindliches Gesetz verabschieden wollen, klar darstellen. Dieser Gesetzentwurf liegt uns vor. Er besagt unter anderem:

  1. die Tötungslager werden weiter betrieben
  2. die Schonfrist für die Hunde, die bisher vierzehn Tage betrug, wird auf sieben Tage reduziert.
 
Der Vizepräsident des Europäischen Parlamentes, Dr. Ingo Friedrich,
den wir um Unterstützung dieses Schreibens gebeten haben, hat den Brief an den Ministerpräsidenten Bulgariens weitergeleitet und schreibt in seinem Brief:


"Bulgarien braucht als zukünftiges Mitglied der Europäischen Union ein Tierschutzgesetz, das mit den Forderungen der WHO und den ethischen Standards der EU übereinstimmt. Ein Tierschutzgesetz in Bulgarien ist wichtig und ein entsprechender Entwurf, der den europäischen Maßstäben und Werten gerecht wird, sollte noch vor dem Beitritt Bulgariens zur Euröpäischen Union verabschiedet und umgesetzt werden."

Unser Brief an die bulgarischen Politiker


Sehr geehrte Damen und Herren

Die bevorstehende Aufnahme Bulgariens in die Europäische Union stellt eine große Herausforderung und eine Zäsur für ihr Land dar.

„Werte bestimmen Europa – nicht Grenzen“, sagt der Kommissar für die Erweiterung der EU Olli Rehn – in diesem Sinne möchten auch wir in Deutschland unseren Beitrag leisten für rasche Etablierung der humanen Werte und die größtmögliche Transparenz bei der Arbeit der Behörden in Bulgarien.  Wir wenden uns an Sie mit der Bitte um Kooperation bei der Verabschiedung des Tierschutzgesetzes in Bulgarien.

Der Gesetzesentwurf wurde von einer Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung der Experten des Nationalveterinärmedizinischen Dienstes, des Agrarministeriums, des Ökologieministeriums, des Gesundheitsministeriums und der Vertreter der Gemeinden und derTierschutzorganisationen konzipiert.

Grundlegende Positionen des Entwurfs sind:

  1. Die Bedeutung des Tierschutzes, sein ökonomischer und gesellschaftlicher Nutzen und die Notwendigkeit der Realisierung grundlegender Bedingungen für die Verbreitung des Tierschutzgedankens.
  2. Kontrollorgane bei Anwendung des Gesetzes – Zusammenarbeit mit dem nationalveterinärmedizinischen Dienstes, Gemeinden, dem Ministerium des Inneren und mit den Tierschutzorganisationen.
  3. Reglementierung einiger spezifischer Nutzung der Tiere wie z.B. Zirkus, Kontrollen bei Tierzucht und Verkauf von Haus- und Wildtieren.
  4. Reglementierung der Unterbringung der Tiere in Zooläden, Reglementierung der Verfahren und Bedingungen bei Ausstellungen und Wettbewerben mit Tieren.
  5. Kriminalisierung von Tierkämpfen jeglicher Art.
  6. Kontrolle der Population der Haustiere („pet animals“): Markierung, Stimuli für die Adoption von Straßentieren. Reglementierung der tiergerechten Haltung und Pflege des Haustieres. Anwendung der von der Weltgesundheitsorganisation anerkannten Methoden zur Populationskontrolle der Straßentiere: Kastration und anschließende Freilassung der sozialisierten und gesunden Tiere an ihren angestammten Plätzen. Anwendung der Kastrationsmobile, um einen raschen Effekt hinsichtlich der Populationsbegrenzung zu erzielen.  
  7. Eliminierung des Begriffs „Isolator“, was nichts anderes bedeutet als Massenvernichtungsstätte – Einführung des Begriffs „Tierheim“.
Den Formulierungen in dem Gesetzentwurf liegen Texte der österreichischen, slowenischen und griechischen Tierschutzgesetze zugrunde. Sie stehen im Einklang mitden  effektiven europäischen Praktiken und den Empfehlungen der WHO.

Wir haben berechtigte Sorgen, das dieser Entwurf, der auf den Prinzipien der Humanität und der ökologisch-ökönomischen Vernunft basiert, gravierenden Änderungen ausgesetzt sein wird.

Das Problem mit dem Tierschutz in Bulgarien ist symptomatisch. Es spiegelt das Fehlen humanistischer Einstellungen und ein mangelndes Verständnis der humanistischen Prinzipien als grundlegender europäischer Werte. Die Ethik basiert auf Mitgefühl und Respekt vor ALLEN Lebewesen und ist nicht teilbar.
 
Die Verabschiedung eines Tierschutzgesetzes nach europäischen Maßstäben wird genau diese Lücke in der öffentlichen Moral Ihres Landes kompensieren.
 
Konfliktbeladen ist der Gesetzestext bezüglich der Straßentiere. Bekannt und bewiesen ist der Missbrauch dieser Tiere als „Rohstoff“ für z.B. für Mäntel, Gelatine, Fette etc. Starke finanzielle Interessen seitens zweifelhafter Firmen dominieren die Kontrollinstanzen der „grauen“ Industrie. Bekannt sind die Grausamkeiten im Umgang mit den Tieren, wie bis vor kurzem im „Isolator“ Losenez üblich waren und jetzt in dem neu in Betrieb gegangenen Tötungslager Seslavzi an der Tagesordnung sind.

Diese Fakten bedeuten klare Missachtungen des zur Zeit geltenden „Gesetzes für die Veterinärmedizinische Tätigkeit“. Die Diskriminierung der Straßentiere bedeutet überdies eine grobe Verletzung des „Europäischen Übereinkommens zum Schutz der Haustiere“, ratifiziert von Bulgarien. Dieses Europäische Übereinkommen definiert die Straßentiere als Haustiere.

Überdeutlich wird in diesen Zusammenhängen die Notwendigkeit einer sozialen und humanen Lösung auch des Politikums „Straßentiere in Bulgarien“ durch eindeutige Gesetze.

Eine adäquate Gesetzgebung würde auch helfen, der Korruption und den kriminellen Strukturen in ihrem Land Einhalt zu  gebieten.

Wir appellieren an sie und hoffen auf ihre Unterstützung. Wir sind überzeugt, dass das Gesetz, angefertigt und koordiniert mit der bulgarischen Öffentlichkeit, die Humanität, die Demokratie und die Gesetzlichkeit in ihrem Land nachhaltig fördert.

Bulgarien wird dann einen Ehrenplatz in der europäischen Gemeinschaft einnehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rumi Becker

1. Vorsitzende von "ÄRZTE FÜR TIERE - EUROPÄISCHES NETZWERK e.V."
 
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